Erbrecht
Das deutsche Erbrecht regelt inhaltlich den Übergang von Vermögen einer Person bei ihrem Tod auf die Erben. Denn mit dem Tod des Menschen endet dessen Rechtsfähigkeit, so dass nach dem Tod ein anderes Rechtssubjekt an seine Stelle tritt und Träger der mit dem Tode nicht erlöschenden Rechte und Pflichten wird. Das Erbrecht beinhaltet die gesetzlichen Regelungen für die Rechte und Pflichten eines Verstorbenen vor dem Erbfall, seiner Nachkommen und/oder Erben. Dabei bietet es dem Erblasser zahlreiche Möglichkeiten für die Gestaltung seines Nachlasses. Es existieren sowohl die gesetzliche als auch die testamentarische oder vertraglich festgelegte Erbfolge. Auch die Rechtsstellung des Erben ist im Erbrecht enthalten. In den einschlägigen Paragraphen finden sich grundlegende Regelungen zur Annahme, Ablehnung oder Anfechtung des Erbes. Ebenso ist festgelegt, welche Rechte und Pflichten einem Erben obliegen. Auch der Fall der Erbengemeinschaft ist dort geregelt. Weitere Möglichkeiten zur Verteilung des Erbes normieren die gesetzlichen Regelungen zur Einsetzung von Nacherben oder Vermächtnissen. Wir bieten Ihnen eine umfassende Vertretung und Beratung in allen erbrechtlichen Angelegenheiten sowohl in Bezug auf die frühzeitige Regelung Ihres Nachlasses als auch zur Klärung und Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche. Auch wenn bereits ein Rechtsstreit anhängig ist, stehen wir Ihnen zur Wahrung Ihrer Interessen gerne zur Seite.