Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Personen, welche durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Ebenfalls finden sich dort die einschlägigen Bestimmungen für die aus diesem Verhältnis resultierenden Folgen, wie z.B. Unterhaltsansprüche, Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens und Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften.
Auch die rechtlichen Verhältnisse wie die Betreuung, Vormundschaft und Pflegschaft gehören zum Familienrecht.
Gerne sind wir Ihnen auch bei der Klärung sämtlicher mit einer Trennung und Scheidung auftretenden Fragestellungen behilflich.