becker cut2 p

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht beinhaltet alle rechtlichen Bestimmungen, die sich mit der unselbstständigen und der abhängigen Arbeit befassen.  

Das so genannte Individualarbeitsrecht regelt das Verhältnis von Arbeitnehmer zu Arbeitgeber. Es wird im Einzelnen genau bestimmt, welche Rechte jeder einzelnen Vertragsseite zustehen. Das Arbeitsrecht ist als Arbeitnehmerschutzrecht entstanden und dient heute vornehmlich dem Schutz des Arbeitnehmers.

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber insbesondere bei 

  • Kündigungen
  • Gehaltsrückständen
  • Abmahnungen
  • Urlaubsansprüchen
  • Zeugnissen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.