Unter dem Sammelbegriff Versicherungsrecht fasst man den Bereich der privaten Versicherungen und die gesetzlichen, sog. Sozialversicherungen zusammen.
Der Bereich des privaten Versicherungsvertragsrechts regelt in rechtlicher Hinsicht die Beziehungen zwischen einem Versicherungsunternehmen und deren Versicherungsnehmer.
Unter den gesetzlichen Sozialversicherungen versteht man die öffentlich-rechtlichen Pflichtversicherungen mit den Bereichen gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung, deren gesetzliche Grundlagen in den verschiedenen Sozialgesetzbüchern geregelt sind.
Bei Fragen rund um das gesamte Versicherungsrecht beraten wir Sie gerne und unterstützen Sie dabei, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber den Versicherungsgesellschaften durchzusetzen.