Das Sozialrecht umfasst die drei Bereiche der Sozialversicherung, der Sozialversorgung und der Sozialhilfe (Fürsorge), insbesondere die gesetzliche
- Rentenversicherung
- Kranken- und Pflegeversicherung
- Unfallversicherung
- Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld I)
- das Schwerbehindertenrecht
- Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II)
- Sozialhilfe einschließlich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Bürgergeld
In allen Bereichen des Sozialrechts unterstützen wir Sie mit Beratung und bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und der Rechtsverteidigung gegen fehlerhafte Bescheide im Widerspruchsverfahren oder vor den Sozialgerichten.
Gerichtlich vertreten wir Sie auch in einstweiligen Rechtsschutzverfahren, sowie in Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.